Satzungen
§ 24 der Gemeindeordnung: „Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.“.
Ortsgemeinden regeln Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises durch Satzung.
Jede Satzung wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Danach ist die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Regel im Mitteilungsblatt.
Erlassene Satzungen sind allgemein verbindlich: Sie richten sich an alle Einwohner der Gemeinde.
Hier der Link zu den Satzungen der Ortsgemeinde Müden: